+APP.7.A2 Festlegung von Sicherheitsanforderungen an den Prozess der Software-Entwicklung (B)
|
APP.7.A2 Festlegung von Sicherheitsanforderungen an den Prozess der Software-Entwicklung (B)
Die Institution MUSS klare Anforderungen an den Prozess der Software-Entwicklung definieren. Aus den Anforderungen MUSS hervorgehen, in was für einer Umgebung die Software entwickelt werden darf und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen von Seiten der beauftragten Software-Entwickelnden umzusetzen sind.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
|