+SYS.2.1.A42 Nutzung von Cloud- und Online-Funktionen (B) [Benutzende]
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SYS.2.1.A42 Nutzung von Cloud- und Online-Funktionen (B) [Benutzende]
Es DÜRFEN NUR zwingend notwendige Cloud- und Online-Funktionen des Betriebssystems genutzt werden. Die notwendigen Cloud- und Online-Funktionen SOLLTEN dokumentiert werden. Die entsprechenden Einstellungen des Betriebssystems MÜSSEN auf Konformität mit den organisatorischen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben überprüft und restriktiv konfiguriert bzw. die Funktionen deaktiviert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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