+SYS.2.1.A18 Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsverbindungen (S)
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SYS.2.1.A18 Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsverbindungen (S)
Kommunikationsverbindungen SOLLTEN, soweit möglich, durch Verschlüsselung geschützt werden. Die Clients SOLLTEN kryptografische Algorithmen und Schlüssellängen verwenden, die dem Stand der Technik und den Sicherheitsanforderungen der Institution entsprechen. Neue Zertifikate von Zertifikatsausstellern SOLLTEN erst nach Überprüfung des Fingerprints aktiviert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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