+SYS.3.2.1.A8 Installation von Apps (B)
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SYS.3.2.1.A8 Installation von Apps (B)
Die Institution MUSS regeln, ob, wie und welche Apps Benutzende selbst auf ihren Geräten installieren dürfen. Sie SOLLTEN nur freigegebene Apps installieren dürfen. Die Institution MUSS festlegen, aus welchen Quellen Apps installiert werden dürfen. Es MUSS unterbunden werden, dass sich Apps aus nicht zugelassenen Quellen installieren lassen.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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