+SYS.3.2.2.A14 Benutzung externer Reputation-Services für Apps (H)
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SYS.3.2.2.A14 Benutzung externer Reputation-Services für Apps (H)
Wenn die Administrierenden einer Institution die erlaubten Apps nicht selbst auswählen können und die Benutzenden selbstständig Apps auf ihren Geräten installieren dürfen, SOLLTE ein sogenannter Reputation-Service eingesetzt werden. Das MDM SOLLTE dann mithilfe dieser Informationen aus dem Reputation-Service die Installation von Apps zumindest einschränken.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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