+SYS.3.2.3.A14 Verwendung der iCloud-Infrastruktur (S)
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SYS.3.2.3.A14 Verwendung der iCloud-Infrastruktur (S)
Bevor die umfängliche oder selektive Nutzung der iCloud-Infrastruktur für eine dienstliche Nutzung freigegeben wird, SOLLTE bewertet werden, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Apple mit den internen Richtlinien hinsichtlich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Datenschutz vereinbar sind. Wird die Nutzung der iCloud-Infrastruktur erlaubt, SOLLTE die Identität am iCloud-Webservice durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung geprüft werden. Ansonsten SOLLTE die iCloud-Nutzung für einen rein dienstlichen Bedarf auf ein geringes Maß reduziert oder komplett ausgeschlossen werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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