+NET.1.1.A11 Absicherung eingehender Kommunikation vom Internet in das interne Netz (B)

NET.1.1.A11 Absicherung eingehender Kommunikation vom Internet in das interne Netz (B)

Ein IP-basierter Zugriff auf das interne Netz MUSS über einen sicheren Kommunikationskanal erfolgen. Der Zugriff MUSS auf vertrauenswürdige IT-Systeme und Benutzende beschränkt werden (siehe NET.3.3 VPN). Derartige VPN-Gateways SOLLTEN in einer externen DMZ platziert werden. Es SOLLTE beachtet werden, dass hinreichend gehärtete VPN-Gateways direkt aus dem Internet erreichbar sein können. Die über das VPN-Gateway authentisierten Zugriffe ins interne Netz MÜSSEN mindestens die interne Firewall durchlaufen.

IT-Systeme DÜRFEN NICHT via Internet oder externer DMZ auf das interne Netz zugreifen. Es SOLLTE beachtet werden, dass etwaige Ausnahmen zu dieser Anforderung in den entsprechenden anwendungs- und systemspezifischen Bausteinen geregelt werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager