+NET.1.1.A11 Absicherung eingehender Kommunikation vom Internet in das interne Netz (B)
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NET.1.1.A11 Absicherung eingehender Kommunikation vom Internet in das interne Netz (B)
Ein IP-basierter Zugriff auf das interne Netz MUSS über einen sicheren Kommunikationskanal erfolgen. Der Zugriff MUSS auf vertrauenswürdige IT-Systeme und Benutzende beschränkt werden (siehe NET.3.3 VPN). Derartige VPN-Gateways SOLLTEN in einer externen DMZ platziert werden. Es SOLLTE beachtet werden, dass hinreichend gehärtete VPN-Gateways direkt aus dem Internet erreichbar sein können. Die über das VPN-Gateway authentisierten Zugriffe ins interne Netz MÜSSEN mindestens die interne Firewall durchlaufen. IT-Systeme DÜRFEN NICHT via Internet oder externer DMZ auf das interne Netz zugreifen. Es SOLLTE beachtet werden, dass etwaige Ausnahmen zu dieser Anforderung in den entsprechenden anwendungs- und systemspezifischen Bausteinen geregelt werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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