+NET.3.3.A1 Planung des VPN-Einsatzes (B)
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NET.3.3.A1 Planung des VPN-Einsatzes (B)
Die Einführung eines VPN MUSS sorgfältig geplant werden. Dabei MÜSSEN die Verantwortlichkeiten für den VPN-Betrieb festgelegt werden. Es MÜSSEN für das VPN zudem Benutzendengruppen und deren Berechtigungen geplant werden. Ebenso MUSS definiert werden, wie erteilte, geänderte oder entzogene Zugriffsberechtigungen zu dokumentieren sind.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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