+NET.4.2.A4 Einschränkung der Erreichbarkeit über VoIP (B)

NET.4.2.A4 Einschränkung der Erreichbarkeit über VoIP (B)

Es MUSS entschieden werden, wie externe Gesprächspartner und -partnerinnen auf die VoIP-Architektur zugreifen können. Es MUSS verhindert werden, dass IT-Systeme aus unsicheren Netzen direkte Datenverbindungen auf die VoIP-Komponenten der Institution aufbauen können. Wenn alle ein- und ausgehenden Verbindungen über ein zentrales IT-System abgewickelt werden sollen, SOLLTE sichergestellt werden, dass alle Signalisierungs- und Sprachinformationen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Datennetz nur über dieses autorisierte IT-System ausgetauscht werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager