+INF.9.A4 Arbeiten mit fremden IT-Systemen (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]

INF.9.A4 Arbeiten mit fremden IT-Systemen (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]

Die Institution MUSS regeln, wie Mitarbeitende mit institutionsfremden IT-Systemen arbeiten dürfen. Alle mobilen Mitarbeitenden MÜSSEN über die Gefahren fremder IT-Systeme aufgeklärt werden. Die Regelungen MÜSSEN vorgeben, ob und wie schützenswerte Informationen an fremden IT-Systemen bearbeitet werden dürfen. Sie MÜSSEN zudem festlegen, wie verhindert wird, dass nicht autorisierte Personen die Informationen einsehen können. Wenn Mitarbeitende mit fremden IT-Systemen arbeiten, MUSS grundsätzlich sichergestellt sein, dass alle währenddessen entstandenen temporären Daten gelöscht werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager