+INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume
---+INF.10.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen
---+INF.10.G2 Inkompatibilität zwischen fremder und eigener IT
---+INF.10.G3 Fliegende Verkabelung
---+INF.10.G4 Diebstahl
---+INF.10.G5 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
---+INF.10.A1 Sichere Nutzung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (B) [Haustechnik, IT-Betrieb]
---+INF.10.A3 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]
---+INF.10.A4 Planung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (S)
---+INF.10.A5 Fliegende Verkabelung (S)
---+INF.10.A6 Einrichtung sicherer Netzzugänge (S) [IT-Betrieb]
---+INF.10.A7 Sichere Konfiguration von Schulungs- und Präsentationsrechnern (S) [IT-Betrieb]
---+INF.10.A8 Erstellung eines Nutzungsnachweises für Räume (S)
---+INF.10.A9 Zurücksetzen von Schulungs- und Präsentationsrechnern (H) [IT-Betrieb]
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INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume
EinleitungIn der Regel hat jede Institution einen oder mehrere Räume, in denen Besprechungen, Schulungen oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können. Hierfür sind oft speziell ausgestattete Räume vorgesehen. Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass sie von wechselnden Personen bzw. internen oder externen Personenkreisen in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden. Mitgebrachte IT-Systeme werden dabei häufig gemeinsam mit Geräten der Institution betrieben, wie beispielsweise institutionsfremde Laptops an fest verbauten Beamern. Aus diesen unterschiedlichen Nutzungsszenarien heraus ergibt sich eine besondere Gefährdungslage, die in anderen Räumen der Institution in dieser Weise nicht existiert. ZielsetzungZiel des Bausteins ist der Schutz von Informationen, die in Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen bearbeitet werden, sowie der IT-Systeme, die in diesen Räumen betrieben werden. Außerdem wird der empfohlene Umgang mit externen Personen, die die entsprechende Räume nutzen, behandelt. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume ist auf jeden Besprechungs-, Veranstaltungs- oder Schulungsraum anzuwenden. Dieser Baustein betrachtet alle technischen und nicht-technischen Sicherheitsaspekte zur Nutzung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen. Detaillierte Empfehlungen, wie die IT-Systeme in diesen Räumen konfiguriert und abgesichert werden können, werden nicht in diesem Baustein behandelt. Sie sind in SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen System-Bausteinen zu finden. Weitere für Besprechungsräume relevante Sicherheitsaspekte, wie z. B. für WLANs oder Videokonferenzanlagen, werden in den Bausteinen der Schichten NET.2 Funknetze bzw. NET.4 Telekommunikation betrachtet. Die Verkabelung in diesen Räumen wird im Baustein INF.12 Verkabelung gesondert berücksichtigt. Anforderungen zum Brandschutz sind im Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude zu finden. Anforderungen zur Beaufsichtigung von Besuch und zum Mitführverbot von Mobiltelefonen sind im Baustein ORP.1 Organisation zu finden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel CF19 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm DIN EN 1627-1630:2021-11 Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen.
1. Oversigt
| Titel |
Standard |
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INF.10.A1 Sichere Nutzung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (B) [Haustechnik, IT-Betrieb]
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In den Räumen vorhandene Gerätschaften MÜSSEN angemessen gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem MUSS festgelegt werden, wer die in den Räumen dauerhaft vorhandenen IT- und sonstigen Systeme administriert. Es MUSS auch festgelegt werden, ob und unter welchen Bedingungen von externen Personen mitgebrachte IT-Systeme verwenden dürfen. Weiterhin MUSS festgelegt werden, ob und auf welche Netzzugänge und TK-Schnittstellen externen Personen zugreifen dürfen.
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INF.10.A3 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]
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Die Fenster und Türen der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume MÜSSEN beim Verlassen verschlossen werden. Bei Räumlichkeiten, in denen sich IT-Systeme oder schützenswerte Informationen befinden, MÜSSEN die Türen beim Verlassen abgeschlossen werden. Zusätzlich MUSS regelmäßig geprüft werden, ob die Fenster und Türen nach Verlassen der Räume verschlossen wurden. Ebenso MUSS darauf geachtet werden, dass Brand- und Rauchschutztüren tatsächlich geschlossen werden.
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INF.10.A4 Planung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (S)
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Bei der Planung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen SOLLTE besonders die Lage der Räume berücksichtigt werden. Insbesondere Räumlichkeiten, die oft zusammen mit oder ausschließlich von externen Personen genutzt werden, SOLLTEN NICHT in Gebäudeteilen liegen, in deren Nähe regelmäßig vertrauliche Informationen besprochen und bearbeitet werden. Es SOLLTE für jeden Raum festgelegt werden, wie vertraulich die Informationen sein dürfen, die dort besprochen oder verarbeitet werden.
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INF.10.A5 Fliegende Verkabelung (S)
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Die Stromanschlüsse SOLLTEN sich dort befinden, wo Beamer, Laptops oder andere elektronische Geräte aufgestellt werden. Verkabelungen, die über den Boden verlaufen, SOLLTEN geeignet abgedeckt werden.
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INF.10.A6 Einrichtung sicherer Netzzugänge (S) [IT-Betrieb]
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Es SOLLTE sichergestellt werden, dass mitgebrachte IT-Systeme nicht über das Datennetz mit internen IT-Systemen der Institution verbunden werden können. Auf das LAN der Institution SOLLTEN ausschließlich dafür vorgesehene IT-Systeme zugreifen können. Ein Datennetz für externe Personen SOLLTE vom LAN der Institution getrennt werden. Netzzugänge SOLLTEN so eingerichtet sein, dass verhindert wird, dass Dritte den internen Datenaustausch mitlesen können. Netzanschlüsse in Besprechungs-, Veranstaltungs- oder Schulungsräumen SOLLTEN abgesichert werden. Es SOLLTE verhindert werden, dass IT-Systeme in Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen gleichzeitig eine Verbindung zum Intranet und zum Internet aufbauen können. Außerdem SOLLTE die Stromversorgung aus einer Unterverteilung heraus getrennt von anderen Räumen aufgebaut werden.
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INF.10.A7 Sichere Konfiguration von Schulungs- und Präsentationsrechnern (S) [IT-Betrieb]
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Dedizierte Schulungs- und Präsentationsrechner SOLLTEN mit einer Minimalkonfiguration versehen werden. Es SOLLTE festgelegt sein, welche Anwendungen auf Schulungs- und Präsentationsrechnern in der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden können. Die Schulungs- und Präsentationsrechner SOLLTEN nur an ein separates, vom LAN der Institution getrenntes Datennetz angeschlossen werden.
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INF.10.A8 Erstellung eines Nutzungsnachweises für Räume (S)
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Je nach Nutzungsart der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume SOLLTE ersichtlich sein, wer die Räume zu welchem Zeitpunkt genutzt hat. Für Räumlichkeiten, in denen Schulungen an IT-Systemen oder besonders vertrauliche Besprechungen durchgeführt werden, SOLLTEN ebenfalls Nutzungsnachweise erbracht werden. Es SOLLTE überlegt werden, für Räumlichkeiten, die für jeden Mitarbeitenden zugänglich sind, ebenfalls entsprechende Nutzungsnachweise einzuführen.
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INF.10.A9 Zurücksetzen von Schulungs- und Präsentationsrechnern (H) [IT-Betrieb]
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Es SOLLTE ein Verfahren festgelegt werden, um Schulungs- und Präsentationsrechner nach der Nutzung auf einen vorher definierten Zustand zurückzusetzen. Durch von Benutzenden durchgeführte Änderungen SOLLTEN dabei vollständig entfernt werden.
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1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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