+INF.11.A7 Sachgerechter Umgang mit Fahrzeugen und schützenswerten Informationen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
|
INF.11.A7 Sachgerechter Umgang mit Fahrzeugen und schützenswerten Informationen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
Die Institution SOLLTE die Handlungsanweisungen zur Fahrzeugbenutzung um Aspekte ergänzen, wann, wie und wo Fahrzeuge sachgerecht abgestellt bzw. angedockt werden dürfen. Hierbei SOLLTE primär die Frage beantwortet werden, welche Umgebungen die Fahrzeuge angemessenen vor unerlaubten Zutritt oder Sachbeschädigung schützen. Des Weiteren SOLLTE hierbei berücksichtigt werden, welche Informationen und IT-Systeme in den Fahrzeugen aufbewahrt werden dürfen. Ausreichende Maßnahmen zum Zutrittsschutz SOLLTEN ergriffen werden. Die Ladung der Fahrzeuge SOLLTE sicher verstaut werden. Es SOLLTE sichergestellt werden, dass schützenswerte Informationen nicht von außerhalb der Fahrzeuge von Unbefugten eingesehen, mitgehört oder entwendet werden können. Die Mitarbeitenden SOLLTEN mit der grundlegenden Funktionsweise der Fahrzeuge und den betreffenden IT-Komponenten vertraut gemacht werden. Die Mitarbeitenden SOLLTEN auch über die bestehenden Sicherheitsrisiken informiert werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
|