+INF.14.A28 Physische Trennung der GA (H) [Planende]

INF.14.A28 Physische Trennung der GA (H) [Planende]

Bei erhöhtem Schutzbedarf SOLLTEN GA-Netze als physisch getrennte Zonen gemäß Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design realisiert werden.

Abhängig vom Schutzbedarf SOLLTE für die Anbindung beispielsweise an externe Clouds ein dedizierter, restriktiv reglementierter Internet-Zugang bereitgestellt werden.

Ebenfalls SOLLTEN, abhängig vom Schutzbedarf der GA-Systeme, Anbindungen an nicht vertrauenswürdige Netze, gegebenenfalls auch Anbindungen an institutionseigene Büro- oder OT-Netze, unterbunden werden.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager