+INF.14.A28 Physische Trennung der GA (H) [Planende]
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INF.14.A28 Physische Trennung der GA (H) [Planende]
Bei erhöhtem Schutzbedarf SOLLTEN GA-Netze als physisch getrennte Zonen gemäß Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design realisiert werden. Abhängig vom Schutzbedarf SOLLTE für die Anbindung beispielsweise an externe Clouds ein dedizierter, restriktiv reglementierter Internet-Zugang bereitgestellt werden. Ebenfalls SOLLTEN, abhängig vom Schutzbedarf der GA-Systeme, Anbindungen an nicht vertrauenswürdige Netze, gegebenenfalls auch Anbindungen an institutionseigene Büro- oder OT-Netze, unterbunden werden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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