Neu eingelesen: Joint Guidelines on the oversight cooperation and information exchange between the ESAs and the competent authorities (2025-01-17-ac31952340-3dad)
- Dokument: Joint Guidelines on the oversight cooperation and information exchange between the ESAs and the competent authorities (https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2024-11/e0701aa1-d1a5-4996-8b30-5a933d15058e/JC%20GL%20on%20oversight%20cooperation_DE%20Final.pdf)
- Fassung: 2025-01-17-ac31952340-3dad
- Projekt: EBA_DE
- Import: #2958, 24.10.2026 11:04, eba
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Gliederung
- Status der Leitlinien – 1 Abschnitte
- Meldepflichten – 1 Abschnitte
- Abschnitt 1: Allgemeine Überlegungen – 1 Abschnitte
- Anwendungsbereich – 1 Abschnitte
- Leitlinie 1: Sprache, Kommunikationsmittel, Anlaufstellen und Zugänglichkeit – 1 Abschnitte
- Leitlinie 2: Fristen – 1 Abschnitte
- Leitlinie 3: Unterschiedliche Auffassungen zwischen den ESA und den zuständigen Behörden – 1 Abschnitte
- Leitlinie 4: Informationsaustausch zwischen den ESA und den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zusammenarbeit mit den gemäß der NIS2-Ric… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 2: Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister – 1 Abschnitte
- Leitlinie 5: Informationen für die Kritikalitätsbewertung, die den ESA von den zuständigen Behörden zu übermitteln sind – 1 Abschnitte
- Leitlinie 6: Informationen im Zusammenhang mit der Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister, die von der federführenden Überwachungsbehörde oder … – 1 Abschnitte
- Abschnitt 3: Zentrale Überwachungstätigkeiten – 1 Abschnitte
- Leitlinie 7: Überwachungspläne – 1 Abschnitte
- Leitlinie 8: Allgemeine Untersuchungen und Inspektionen – 1 Abschnitte
- Leitlinie 9: Zusätzlicher Informationsaustausch zwischen der federführenden Überwachungsbehörde und den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit den … – 1 Abschnitte
- Abschnitt 4: Folgemaßnahmen in Bezug auf Empfehlungen – 1 Abschnitte
- Leitlinie 10: Allgemeine Grundsätze für die Folgemaßnahmen – 1 Abschnitte
- Leitlinie 11: Informationsaustausch zwischen der federführenden Überwachungsbehörde und den zuständigen Behörden, um die Umsetzung der Folgemaßnahmen… – 1 Abschnitte
- Leitlinie 12: Entscheidung, mit der Finanzunternehmen verpflichtet werden, die Nutzung bzw. den Einsatz eines von dem kritischen IKT-Drittdienstleist… – 1 Abschnitte
- Abschnitt 5: Schlussbestimmungen – 1 Abschnitte
- Anhang: Tabellarische Zusammenfassung des Informationsaustauschs – 1 Abschnitte
Linkede sager
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