+BES.1.5 Autorisierung des Bereitstellungsmodells

BES.1.5 Autorisierung des Bereitstellungsmodells

Beschaffungsmanagement für Cloud-Dienste SOLLTE für jeden Cloud-Dienst das Bereitstellungsmodell durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Hiermit ist die bewusste Entscheidung für ein Modell und die konzeptionelle Umsetzung ("Shared Responsibility") dieser Entscheidung gemeint. Bereitstellungsmodelle sind z.B.: Public Cloud, Private Cloud, Community Cloud, Hybrid Cloud. Es kann in der Praxis aber zu dadurch nicht abgedeckten Varianten, wie z. B. "Virtual Private Cloud" kommen. Die Anforderung ist erst dann umgesetzt, wenn auch zwischen den Vertragspartnern das Bereitstellungsmodell explizit vereinbart ist, so dass die Verteilung der Verantwortlichkeiten (Shared Responsibility) für Schutzmaßnahmen zwischen Institution und Dienstleister klar geregelt ist.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager