+BES.5.11 Recht auf Audit

BES.5.11 Recht auf Audit

Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE ein Recht des Auftraggebers zur Überprüfung der Sicherheitsprozesse und -maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, vereinbaren.

Erläuterung

Je nach Vereinbarung kann die Umsetzung durch ein vom Auftraggeber durchgeführtes Audit, eine Revision (Second Party Audit) oder eine Auditierung durch Dritte (Third Party Audit), z.B. im Rahmen einer Zertifizierung, erfolgen.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager