+BES.5.11 Recht auf Audit
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BES.5.11 Recht auf Audit
Beschaffungsmanagement für Outsourcing SOLLTE ein Recht des Auftraggebers zur Überprüfung der Sicherheitsprozesse und -maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, vereinbaren. Erläuterung Je nach Vereinbarung kann die Umsetzung durch ein vom Auftraggeber durchgeführtes Audit, eine Revision (Second Party Audit) oder eine Auditierung durch Dritte (Third Party Audit), z.B. im Rahmen einer Zertifizierung, erfolgen.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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