+SENS.2.5 Zuständigkeitsbereiche
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SENS.2.5 Zuständigkeitsbereiche
Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu Schutzbedarf und Schnittstellen in ihrem Zuständigkeitssbereich sensibilisieren. Erläuterung Hiermit ist der Schutzbedarf des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Nutzenden gemeint. Die Schnittstellen zu anderen Zuständigkeitsbereichen und deren entsprechender Schutzbedarf ist ebenfalls zu betrachten.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede reguleringer
2. Identificerede krav
3. Relaterede reguleringer
Reguleringer
| Kilde |
Regulering |
Linkede sager
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