+SENS.5 Umgang mit Informationen
---+SENS.5.1 Datenablage
---+SENS.5.2 Weitergabe von Informationen
---+SENS.5.3 Weitergabe von Erreichbarkeiten
---+SENS.5.4 Rest- und Zusatzdaten
---+SENS.5.5 Löschfristen
---+SENS.5.6 Papiervernichtung

SENS.5 Umgang mit Informationen

1. Oversigt

Titel Standard
SENS.5.1 Datenablage

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Einhalten einer strukturierten Datenablage sensibilisieren.

Erläuterung

Eine strukturierte Datenablage ist eine systematische Organisation von Daten in einer definierten Struktur, z.B. Aktenbestandverzeichnis, Content-Management-System. Dies ist wichtig für eine zentrale Zugriffssteuerung, Datensicherung und effiziente Suche.

SENS.5.2 Weitergabe von Informationen

Sensibilisierung für Nutzende von Informationen SOLLTE zu den Voraussetzungen der Weitergabe von Informationen sensibilisieren.

Erläuterung

Als "Voraussetzungen der Weitergabe" werden die rechtlichen, vertraglichen, technischen und organisatorischen Bedingungen verstanden, die vor der Übermittlung von Informationen an interne oder externe Empfänger erfüllt sein müssen, um Vertraulichkeit und Compliance zu gewährleisten. So werden unkontrollierte Informationslecks und Compliance-Verletzungen verhindert, indem ein Bewusstsein für die Voraussetzungen geschaffen wird, unter denen Informationen an Dritte übermittelt werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere, welche Kategorien von Informationen (z.B. Kundendaten) welchen internen und externen Personengruppen (z.B. Dienstleister) über welche Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail, telefonisch) unter welchen Voraussetzungen (z.B. Nennung des Kundenkennwortes) weitergegeben werden dürfen.

SENS.5.3 Weitergabe von Erreichbarkeiten

Sensibilisierung für Nutzende KANN die Veröffentlichung oder Weitergabe von Erreichbarkeiten an unbefugte Dritte untersagen.

Erläuterung

Dient dem Schutz vor Social Engineering-Angriffen und der Minimierung von Angriffsflächen durch Informationspreisgabe. Erreichbarkeiten umfassen dabei alle Kontaktinformationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Instant-Messaging-Handles, interne Durchwahlen oder physische Standortangaben von Mitarbeitenden, die Angreifer für gezielte Phishing-Kampagnen, Vishing-Anrufe oder physische Infiltrationsversuche nutzen könnten. Ein Vorfall könnte z.B. entstehen, wenn eine Direktwahl des IT-Betriebs in sozialen Netzwerken preisgegeben wird und Angreifer diese für Pretexting nutzen, um sich als IT-Support auszugeben und Zugangsdaten zu erschleichen, oder wenn durch die Veröffentlichung von Abteilungsstrukturen mit einzelnen Kontaktdaten Angreifer gezielt Führungskräfte für CEO-Fraud identifizieren könnten.

SENS.5.4 Rest- und Zusatzdaten

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Vermeidung oder Entfernung von Rest- und Zusatzdaten vor dem Versand sensibilisieren.

Erläuterung

Rest- und Zusatzinformationen sind z.B. die Metadatenfelder in Office- oder PDF-Dateien, sowie die Änderungshistorie.

SENS.5.5 Löschfristen

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Löschen oder Vernichten nach Ablauf der festgelegten Löschfristen anweisen.

Erläuterung

Werden sensible Informationen über die erforderliche Dauer hinaus gespeichert, könnte die Institution unnötigen Haftungsrisiken ausgesetzt sein – beispielsweise könnte eine Datenschutzbehörde Bußgelder verhängen, wenn personenbezogene Daten entgegen gesetzlicher Vorgaben zu lange vorgehalten werden. Darüber hinaus könnten nicht rechtzeitig gelöschte Geschäftsgeheimnisse oder Kundendaten bei einem Sicherheitsvorfall in falsche Hände geraten, was zu Reputationsschäden, Vertrauensverlust bei Kunden oder sogar zu Wirtschaftsspionage führen kann. Dies ist insbesondere wichtig bei sensiblen Daten wie Passwörtern im Passwortmanager oder Bankzugangsdaten in einer Kundendatenbank. Relevant ist dabei auch das Verständnis dafür, welche Löschfristen für welche Kategorien von Informationen konkret festgelegt sind und wie die Löschung oder Vernichtung vorzunehmen ist. Zu Details der Vorgehensweise siehe auch Praktik "Informations- und Assetmanagement". Dies gilt auch für den Umgang mit physischen Medien und auch an anderen Standorten, wie z.B. am Mobilen Arbeitsplatz.

SENS.5.6 Papiervernichtung

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Vernichten vertraulicher Dokumente nach Ablauf der Löschfrist sensibilisieren.

Erläuterung

Gemäß ISO/IEC 21964-2 existieren unterschiedliche Sicherheitsstufen für Vernichtung. Die Granularität der Vernichtung richtet sich dabei nach dem Schutzbedarf der Daten. Sinnvoll ist es daher, das Vorgehen zur Vernichtung an der Einstufung der Daten auszurichten.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering