+ARCH.5.1.10 Webfilterung
---+ARCH.5.1.10.1 Bekannte schädliche Inhalte
---+ARCH.5.1.10.2 Bekannte illegale Inhalte
---+ARCH.5.1.10.3 Speicherdienste

ARCH.5.1.10 Webfilterung

Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE den Zugriff auf Webinhalte anhand von [Kriterien] einschränken.

Erläuterung

Das World Wide Web ist für zahlreiche Geschäftsprozesse essenziell. Andererseits wird das Web von Angreifern auch für die Verbreitung von illegalen Inhalten, Schadprogrammen oder Phishing verwendet. Durch unkontrollierten Webzugriff könnten etwa Schadcode, Phishing oder Datenabfluss in die Institution gelangen. Kriterien meint hier die festgelegten Maßstäbe, nach denen externe Verbindungen zu Webinhalten gefiltert oder eingeschränkt werden. Im Fachjargon spricht man von filtering criteria oder access control policies. Solche Kriterien können beispielsweise Inhaltskategorien (z. B. Glücksspiel, soziale Netzwerke, Streaming), Reputationsbewertungen von Domains (z. B. „malicious“ oder „suspicious“ laut Threat-Intelligence-Feeds), oder technische Eigenschaften (z. B. bekannte IP-Ranges, Länderzugehörigkeit, verwendete Protokolle/Ports, Signaturen) sein. Sinnvoll ist eine Kombination verschiedener Kriterien. Die Anforderung kann über Filterung im Browser, auf Systemen oder an Netzgrenzen umgesetzt werden (z.B. durch Firewalls, Sicherheitsproxies oder VPN-Gateways).

1. Oversigt

Titel Standard
ARCH.5.1.10.1 Bekannte schädliche Inhalte

Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE bekannte schädliche Inhalte einschränken.

Erläuterung

Hierzu gehören beispielsweise Schadprogramme, Phishing, Malware Command & Control Server. Zur Einschränkung kann auf öffentlich verfügbare Sperrlisten für solche Webseiten, auf Filtersysteme spezialisierter Hersteller von Firewalls und ähnlichen Systemen oder auf Daten aus der Threat Intelligence zurückgegriffen werden.

ARCH.5.1.10.2 Bekannte illegale Inhalte

Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE bekannte illegale Inhalte einschränken.

Erläuterung

Gerade bei größeren Webdiensten kann es vorkommen, dass hierüber immer wieder vereinzelt illegale Inhalte verbreitet werden, obwohl der Dienst selbst von einer legitimen Institution betrieben wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Filterung möglich passgenau vorzunehmen (also soweit möglich nur bestimmte Seiten, Seitenbereiche oder Subdomains zu filtern) und den Anbieter über die illegalen Inhalte zu informieren.

ARCH.5.1.10.3 Speicherdienste

Architektur für Externe Netzanschlüsse SOLLTE Speicherdienste einschränken.

Erläuterung

Ausnahmen können sinnvoll sein, wenn es nach den Geschäftsprozessen erforderlich ist, die Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen oder diese mit anderen Institutionen über den Speicherdienst auszutauschen.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager