+KONF.12.9 Keine heimliche Aufzeichnung

KONF.12.9 Keine heimliche Aufzeichnung

Konfiguration für VK-Anwendungen SOLLTE heimliche Aufzeichnungen deaktivieren.

Erläuterung

Heimliche Aufzeichnungen verletzen die Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Aufzeichnung von Wort und Bild ohne den Willen der Aufgezeichneten kann zudem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bis hin zur Straftat (§ 201 StGB) darstellen. Falls die Anwendung so konfiguriert ist, dass Bild und Ton aufgezeichnet werden könnten, ist es daher unabdingbar, dass alle Teilnehmenden von der Anwendung über die Aufzeichnung informiert werden - auch wenn sie eine Konfernzschaltung später betreten oder kurz nicht zugehört haben. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, die KI-gestützt ausgewertet werden. Falls die Möglichkeit zur Aufzeichnung vollständig deaktiviert ist, so ist diese Anforderung ebenfalls erfüllt. Alternativ kann die Anforderung auch erfüllt werden, indem die Anwendung beim Start einer Aufnahme alle Teilnehmenden informiert, z.B. über die Anzeige eines zu bestätigenden Warnhinweises und eine Ansage.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager