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+Artikel 84 (6) |
Artikel 84 (6)Die EBA gibt Leitlinien heraus zur Festlegung der Kriterien für
a)
die Beurteilung der in Absatz 1 genannten Risiken durch ein internes System eines Instituts;
b)
die Ermittlung, Steuerung und Eindämmung der in Absatz 1 genannten Risiken durch Institute;
c)
die Beurteilung und Überwachung der in Absatz 2 genannten Risiken durch Institute;
d)
die Feststellung, welche der von Instituten für die Zwecke von Absatz 1 eingeführten internen Systeme nicht zufriedenstellend im Sinne des Artikels 3 sind. Die EBA gibt diese Leitlinien bis zum 28. Juni 2020 heraus. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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