+Artikel 104a (8)
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Artikel 104a (8)
Solange ein Institut dem Output-Floor unterliegt, schreibt die für das Institut zuständige Behörde für die Zwecke des Absatzes 2 keine zusätzliche Eigenmittelanforderung vor, wenn dadurch Risiken, die bereits vollständig abgedeckt sind, da das Institut dem Output-Floor unterliegt, doppelt berücksichtigt würden.
1. Oversigt
1.1 Referencer
1.2 Identificerede krav
1.3 Relaterede standarder
2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
- Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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