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+Artikel 104b (4a) |
Artikel 104b (4a)Unterliegt ein Institut fortan dem Output-Floor, so kann seine zuständige Behörde ihre Leitlinien für zusätzliche Eigenmittel überprüfen, die sie diesem Institut mitgeteilt hat, um sicherzustellen, dass die Kalibrierung weiterhin angemessen ist.
1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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