Neu eingelesen: Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.) (CELEX:02018L2001-20240716)
- Dokument: Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02018L2001-20240716)
- Fassung: CELEX:02018L2001-20240716
- Projekt: EULAW_DE
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Gliederung
- Artikel 1 Gegenstand – 1 Abschnitte
- Artikel 2 Begriffsbestimmungen – 1 Abschnitte
- Artikel 3 Verbindliches Gesamtziel der Union für 2030 – 12 Abschnitte
- Artikel 4 Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen – 10 Abschnitte
- Artikel 5 Öffnung der Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen – 6 Abschnitte
- Artikel 6 Stabilität der finanziellen Förderung – 5 Abschnitte
- Artikel 7 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen – 7 Abschnitte
- Artikel 8 Plattform der Union für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie und statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten – 6 Abschnitte
- Artikel 9 Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten – 9 Abschnitte
- Artikel 10 Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten – 4 Abschnitte
- Artikel 11 Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern – 9 Abschnitte
- Artikel 12 Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern – 4 Abschnitte
- Artikel 13 Gemeinsame Förderregelungen – 5 Abschnitte
- Artikel 14 Kapazitätserhöhungen – 1 Abschnitte
- Artikel 15 Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke – 7 Abschnitte
- Artikel 15a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Gebäuden – 7 Abschnitte
- Artikel 15b Erfassung der Gebiete, die für die nationalen Beiträge zum Gesamtziel der Union für Energie aus erneuerbaren Quellen für 2030 notwendig s… – 5 Abschnitte
- Artikel 15c Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie – 6 Abschnitte
- Artikel 15d Beteiligung der Öffentlichkeit – 3 Abschnitte
- Artikel 15e Gebiete für Netz- und Speicherinfrastruktur, die für die Integration von erneuerbarer Energie in das Stromsystem erforderlich ist – 6 Abschnitte
- Artikel 16 Organisation und wichtigste Grundsätze des Genehmigungsverfahrens – 10 Abschnitte
- Artikel 16a Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie – 7 Abschnitte
- Artikel 16b Genehmigungsverfahren für Projekte außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie – 3 Abschnitte
- Artikel 16c Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für das Repowering – 4 Abschnitte
- Artikel 16d Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen – 3 Abschnitte
- Artikel 16e Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen – 5 Abschnitte
- Artikel 16f Überragendes öffentliches Interesse – 1 Abschnitte
- Artikel 17 Verfahren der einfachen Mitteilung für den Netzzugang – 3 Abschnitte
- Artikel 18 Information und Ausbildung – 7 Abschnitte
- Artikel 19 Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen – 15 Abschnitte
- Artikel 20 Netzzugang und -betrieb – 4 Abschnitte
- Artikel 20a Unterstützung der Systemintegration von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen – 6 Abschnitte
- Artikel 21 Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität – 8 Abschnitte
- Artikel 22 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – 8 Abschnitte
- Artikel 22a Einbeziehung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Industrie – 4 Abschnitte
- Artikel 22b Bedingungen für die Verringerung des Ziels für die Verwendung erneuerbarer Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs in der Industrie – 3 Abschnitte
- Artikel 23 Einbeziehung erneuerbarer Energie im Bereich Wärme- und Kälte – 9 Abschnitte
- Artikel 24 Fernwärme und -kälte – 13 Abschnitte
- Artikel 25 Erhöhung der erneuerbaren Energie und Verringerung der Treibhausgasintensität im Verkehr – 5 Abschnitte
- Artikel 26 Besondere Kriterien für aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen produzierte Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe – 3 Abschnitte
- Artikel 27 Berechnungsregeln für den Verkehr und im Hinblick auf erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, unabhängig von ihrem Endverbrauch – 7 Abschnitte
- Artikel 28 Andere Bestimmungen für erneuerbare Energie im Verkehrssektor – 5 Abschnitte
- Artikel 29 Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Brennstoffe und Biomasse-Brennstoffe – 18 Abschnitte
- Artikel 29a Kriterien für Treibhausgasemissionseinsparungen durch erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffha… – 4 Abschnitte
- Artikel 30 Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und der Kriterien für Treibhausgaseinsparungen – 11 Abschnitte
- Artikel 31 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen zum Treibhauseffekt – 7 Abschnitte
- Artikel 31a Unionsdatenbank – 7 Abschnitte
- Artikel 32 Durchführungsrechtsakte – 1 Abschnitte
- Artikel 33 Überwachung durch die Kommission – 6 Abschnitte
- Artikel 34 Ausschussverfahren – 4 Abschnitte
- Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung – 8 Abschnitte
- Artikel 36 Umsetzung – 4 Abschnitte
- Artikel 37 Aufhebung – 1 Abschnitte
- Artikel 38 Inkrafttreten – 1 Abschnitte
- Artikel 39 Adressaten – 1 Abschnitte
- ANHANG I – 1 Abschnitte
- ANHANG IA NATIONALER ANTEIL VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN AM BRUTTOENDENERGIEVERBRAUCH IM WÄRME- UND KÄLTESEKTOR 2020-2030 – 1 Abschnitte
- ANHANG II – 1 Abschnitte
- ANHANG III ENERGIEGEHALT VON BRENNSTOFFEN – 1 Abschnitte
- ANHANG IV – 1 Abschnitte
- ANHANG V – 1 Abschnitte
- ANHANG VI – 1 Abschnitte
- ANHANG VII BERÜCKSICHTIGUNG DER FÜR DIE WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG GENUTZTEN ERNEUERBAREN ENERGIE – 1 Abschnitte
- ANHANG VIII – 1 Abschnitte
- ANHANG IX – 1 Abschnitte
- ANHANG X – 1 Abschnitte
- ANHANG XI – 1 Abschnitte
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