+Security of Personal Data (PD)

Security of Personal Data (PD)

Description

Mechanisms exist to ensure Personal Data (PD) is protected by logical and physical security safeguards that are sufficient and appropriately scoped to protect the confidentiality and integrity of the PD.

Possible Solutions & Considerations

Micro-Small Business (<10 staff) / BLS Firm Size Classes 1-2

∙ Data classification program
∙ Data privacy program
∙ Data Protection Impact Assessment (DPIA)
∙ Product / project management

Small Business (10-49 staff) / BLS Firm Size Classes 3-4

∙ Data classification program
∙ Data privacy program
∙ Data Protection Impact Assessment (DPIA)
∙ Product / project management

Medium Business (50-249 staff) / BLS Firm Size Classes 5-6

∙ Data classification program
∙ Data privacy program
∙ Data Protection Impact Assessment (DPIA)
∙ Product / project management

Large Business (250-999 staff) / BLS Firm Size Classes 7-8

∙ Data classification program
∙ Data privacy program
∙ Data Protection Impact Assessment (DPIA)
∙ Product / project management

Enterprise (> 1,000 staff) / BLS Firm Size Class 9

∙ Data classification program
∙ Data privacy program
∙ Data Protection Impact Assessment (DPIA)
∙ Product / project management

SCR-CMM

Level 0 Not Performed

Practices are non-existent, based on the inability to demonstrate an implemented and operational capability. A reasonable person would conclude the control is not being performed.

Level 1 Performed Informally

SCR-CMM Level 1 criteria definitions are not available for this control:
▪ A reasonable person would conclude this control requires a structured process.
▪ At this level of maturity, the "ad hoc" nature of performing a capability informally would indicate the intent of the control is not met due to a lack of consistency and formality.

Level 2 Planned Tracked

SCR-CMM Level 2 criteria definitions are not available for this control:
▪ A reasonable person would conclude a well-defined and standardized process is required.
▪ At this level of maturity, the “requirements-driven” nature of performing the control is focused on a localized and/or regionalized implementation, not uniform and consistent across the organization.
▪ Requirements are narrowly scoped for applicability and are primarily derived from compliance obligations (e.g., laws, regulations and contracts).

Level 3 Well Defined

Privacy (PRI) capabilities are standardized across the entity for applicability to People, Processes, Technologies, Data and/or Facilities (PPTDF) to ensure consistency for Technology Assets, Applications, Services and/or Data (TAASD). Capability criteria associated with this control reasonably expect the following criteria to exist:
▪ Policies and standards associated with PRI domain capabilities are formally documented and centrally-managed by the entity's Governance, Risk & Compliance (GRC) team, or similar function.
▪ Standardized Operating Procedures (SOP) associated with PRI domain capabilities are well-documented and kept current by process owners.
▪ A data privacy team, or similar function, is appropriately staffed and supported to implement and maintain PRI domain capabilities.
▪ Technology is leveraged to enhance the efficiency and accuracy of data privacy operations (e.g., privacy notice management software and customer management solution).
▪ The entity's Governance, Risk & Compliance (GRC) team, or similar function, works with business stakeholders and process owners to appropriately scope and reasonably implement cybersecurity and data protection controls associated with PRI domain capabilities to address Minimum Compliance Requirements (MCR) (e.g., applicable statutory, regulatory and/or contractual requirements) and Discretionary Security Requirements (DSR) (e.g., entity-required controls).
▪ An implemented and operational capability exists to ensure Personal Data (PD) is protected by logical and physical security safeguards that are sufficient and appropriately scoped to protect the confidentiality and integrity of the PD.

Level 4 Quantitatively Controlled

Utilize SCR-CMM Level 3 criteria definitions:
▪ There are no defined Level 4 criteria, since it is reasonable to assume a quantitatively-controlled process is not necessary to operationalize this control.
▪ While it may be possible to develop “metrics-driven” capabilities for this control, the criteria would be organization-specific to define.

Level 5 Continuously Improving

Utilize SCR-CMM Level 3 or Level 4 (if available) criteria definitions:
▪ There are no defined Level 5 criteria, since it is reasonable to assume a continuously-improving process is not necessary to operationalize this control.
▪ Level 5 capabilities should be considered “world-class” where the control builds on Level 4 capabilities, but are continuously improving through Artificial Intelligence (AI) and/or Machine Learning (ML) technologies.
▪ While it may be possible to develop responsive capabilities for this control through the use of AI and/or ML technologies, the criteria would be organization-specific to define.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering
EULAW Artikel 10 Data og datastyring
-
EULAW Artikel 10 Data og datastyring
-
EULAW Artikel 5 Principper for behandling af personoplysninger
-
EULAW Artikel 24 Den dataansvarliges ansvar
-
EULAW Artikel 25 Databeskyttelse gennem design og databeskyttelse gennem standardindstillinger
-
EULAW Artikel 32 Behandlingssikkerhed
-
EULAW Artikel 5 Principper for behandling af personoplysninger
-
EULAW Artikel 24 Den dataansvarliges ansvar
-
EULAW Artikel 25 Databeskyttelse gennem design og databeskyttelse gennem standardindstillinger
-
EULAW Artikel 32 Behandlingssikkerhed
-
DELAW BDSG § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

(1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig

1.
durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, wenn sie
a)
erforderlich ist, um die aus dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben und den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen,
b)
zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, für die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder für die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- und Sozialbereich oder aufgrund eines Vertrags der betroffenen Person mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs erforderlich ist und diese Daten von ärztlichem Personal oder durch sonstige Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder unter deren Verantwortung verarbeitet werden,
c)
aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie des Schutzes vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren oder zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung und bei Arzneimitteln und Medizinprodukten erforderlich ist; ergänzend zu den in Absatz 2 genannten Maßnahmen sind insbesondere die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Vorgaben zur Wahrung des Berufsgeheimnisses einzuhalten, oder
d)
aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich ist,
2.
durch öffentliche Stellen, wenn sie
a)
zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist,
b)
zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist oder
c)
aus zwingenden Gründen der Verteidigung oder der Erfüllung über- oder zwischenstaatlicher Verpflichtungen einer öffentlichen Stelle des Bundes auf dem Gebiet der Krisenbewältigung oder Konfliktverhinderung oder für humanitäre Maßnahmen erforderlich ist
und soweit die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe d und der Nummer 2 die Interessen der betroffenen Person überwiegen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen können dazu insbesondere gehören:

1.
technisch organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgt,
2.
Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind,
3.
Sensibilisierung der an Verarbeitungsvorgängen Beteiligten,
4.
Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten,
5.
Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle und von Auftragsverarbeitern,
6.
Pseudonymisierung personenbezogener Daten,
7.
Verschlüsselung personenbezogener Daten,
8.
Sicherstellung der Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen,
9.
zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung die Einrichtung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder
10.
spezifische Verfahrensregelungen, die im Fall einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke die Einhaltung der Vorgaben dieses Gesetzes sowie der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen.

DELAW BDSG § 28 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken

(1) Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig, wenn sie für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke erforderlich ist. Der Verantwortliche sieht angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 vor.

(2) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, wenn das Archivgut nicht durch den Namen der Person erschlossen ist oder keine Angaben gemacht werden, die das Auffinden des betreffenden Archivguts mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermöglichen.

(3) Das Recht auf Berichtigung der betroffenen Person gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, wenn die personenbezogenen Daten zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse verarbeitet werden. Bestreitet die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, ist ihr die Möglichkeit einer Gegendarstellung einzuräumen. Das zuständige Archiv ist verpflichtet, die Gegendarstellung den Unterlagen hinzuzufügen.

(4) Die in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a, b und d, den Artikeln 20 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechte bestehen nicht, soweit diese Rechte voraussichtlich die Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen und die Ausnahmen für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich sind.

DELAW BDSG § 53 Datengeheimnis

Mit Datenverarbeitung befasste Personen dürfen personenbezogene Daten nicht unbefugt verarbeiten (Datengeheimnis). Sie sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

DELAW BDSG § 62 Auftragsverarbeitung

(1) Werden personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, hat der Verantwortliche für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz zu sorgen. Die Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Schadensersatz sind in diesem Fall gegenüber dem Verantwortlichen geltend zu machen.

(2) Ein Verantwortlicher darf nur solche Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen, die mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen sicherstellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet wird.

(3) Auftragsverarbeiter dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen keine weiteren Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Hat der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter erteilt, hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung zu informieren. Der Verantwortliche kann in diesem Fall die Hinzuziehung oder Ersetzung untersagen.

(4) Zieht ein Auftragsverarbeiter einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzu, so hat er diesem dieselben Verpflichtungen aus seinem Vertrag mit dem Verantwortlichen nach Absatz 5 aufzuerlegen, die auch für ihn gelten, soweit diese Pflichten für den weiteren Auftragsverarbeiter nicht schon aufgrund anderer Vorschriften verbindlich sind. Erfüllt ein weiterer Auftragsverarbeiter diese Verpflichtungen nicht, so haftet der ihn beauftragende Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des weiteren Auftragsverarbeiters.

(5) Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter hat auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments zu erfolgen, der oder das den Auftragsverarbeiter an den Verantwortlichen bindet und der oder das den Gegenstand, die Dauer, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen festlegt. Der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument haben insbesondere vorzusehen, dass der Auftragsverarbeiter

1.
nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen handelt; ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung rechtswidrig ist, hat er den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren;
2.
gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden, soweit sie keiner angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;
3.
den Verantwortlichen mit geeigneten Mitteln dabei unterstützt, die Einhaltung der Bestimmungen über die Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten;
4.
alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen nach Wahl des Verantwortlichen zurückgibt oder löscht und bestehende Kopien vernichtet, wenn nicht nach einer Rechtsvorschrift eine Verpflichtung zur Speicherung der Daten besteht;
5.
dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen, insbesondere die gemäß § 76 erstellten Protokolle, zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung stellt;
6.
Überprüfungen, die von dem Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, ermöglicht und dazu beiträgt;
7.
die in den Absätzen 3 und 4 aufgeführten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters einhält;
8.
alle gemäß § 64 erforderlichen Maßnahmen ergreift und
9.
unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den §§ 64 bis 67 und § 69 genannten Pflichten unterstützt.

(6) Der Vertrag oder das andere Rechtsinstrument nach Absatz 5 ist schriftlich oder in Textform abzufassen.

(7) Ein Auftragsverarbeiter, der die Zwecke und Mittel der Verarbeitung unter Verstoß gegen diese Vorschrift bestimmt, gilt in Bezug auf diese Verarbeitung als Verantwortlicher.

DELAW BDSG § 64 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung

(1) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Der Verantwortliche hat hierbei die einschlägigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu berücksichtigen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen können unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten umfassen, soweit solche Mittel in Anbetracht der Verarbeitungszwecke möglich sind. Die Maßnahmen nach Absatz 1 sollen dazu führen, dass

1.
die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sichergestellt werden und
2.
die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und der Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden können.

(3) Im Fall einer automatisierten Verarbeitung haben der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter nach einer Risikobewertung Maßnahmen zu ergreifen, die Folgendes bezwecken:

1.
Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte (Zugangskontrolle),
2.
Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens von Datenträgern (Datenträgerkontrolle),
3.
Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten (Speicherkontrolle),
4.
Verhinderung der Nutzung automatisierter Verarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung durch Unbefugte (Benutzerkontrolle),
5.
Gewährleistung, dass die zur Benutzung eines automatisierten Verarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich zu den von ihrer Zugangsberechtigung umfassten personenbezogenen Daten Zugang haben (Zugriffskontrolle),
6.
Gewährleistung, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen personenbezogene Daten mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden oder werden können (Übertragungskontrolle),
7.
Gewährleistung, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit und von wem in automatisierte Verarbeitungssysteme eingegeben oder verändert worden sind (Eingabekontrolle),
8.
Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden (Transportkontrolle),
9.
Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können (Wiederherstellbarkeit),
10.
Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden (Zuverlässigkeit),
11.
Gewährleistung, dass gespeicherte personenbezogene Daten nicht durch Fehlfunktionen des Systems beschädigt werden können (Datenintegrität),
12.
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),
13.
Gewährleistung, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
14.
Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennbarkeit).
Ein Zweck nach Satz 1 Nummer 2 bis 5 kann insbesondere durch die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren erreicht werden.

DELAW BDSG § 71 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

(1) Der Verantwortliche hat sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der Verarbeitung selbst angemessene Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Datenschutzgrundsätze wie etwa die Datensparsamkeit wirksam umzusetzen, und die sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Rechte der betroffenen Personen geschützt werden. Er hat hierbei den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu verarbeiten. Personenbezogene Daten sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verarbeitungszweck möglich ist.

(2) Der Verantwortliche hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellungen grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist. Dies betrifft die Menge der erhobenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit. Die Maßnahmen müssen insbesondere gewährleisten, dass die Daten durch Voreinstellungen nicht automatisiert einer unbestimmten Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden können.

Linkede sager

Sagslinks
Linktype Sag
is related to Annual
is related to relative Control Weighting = 05
is related to Process
is related to Identify
is related to SCRM Focus Tier 1 STRATEGIC
is related to SCRM Focus Tier 2 OPERATIONAL
blocks Unauthorized Modification / Loss of System Integrity
blocks Unauthorized Retention / Inability to Dispose of Data
blocks Business / Service Interruption
blocks Data Loss / Integrity Compromise
blocks Revenue Loss
blocks Contractual Default / Termination
blocks Loss of Competitive Advantage
blocks Reputational Harm / Loss of Stakeholder Trust
blocks Regulatory / Legal / Contractual Financial Liability
blocks Failure to Support Business / Mission Objectives
blocks Unaddressed Security / Compliance Exposure
blocks Uncontrolled Internal Security / Privacy Exposure
blocks Uncontrolled Third-Party Security / Privacy Exposure
is related to relative Control Weighting = 07
is related to Data
is related to Protect
blocks Unauthorized Access
blocks System / Data Compromise (Technical Vector)
blocks System / Data Compromise (Non-Technical Vector)
blocks Loss of Authorization / Certification / License
blocks Unperformed / Unowned Control Responsibilities
blocks Lack of oversight of internal controls
blocks Inability to Demonstrate Due Diligence / Due Care
blocks Unreliable Assurance / Decision Information
blocks AI Data Confidentiality / Integrity / Provenance Loss
blocks Long-Term Confidentiality Loss from Cryptographic Obsolescence
blocks Loss of Confidentiality
blocks Loss of Data Integrity
blocks Privacy Harm / Unauthorized Processing
blocks Drought & Water Shortage
blocks Earthquakes
blocks Fire & Wildfires
blocks Floods
blocks Hurricanes & Tropical Storms
blocks Landslides & Debris Flow
blocks Pandemic (Disease) Outbreaks
blocks Severe Weather
blocks Space Weather
blocks Thunderstorms & Lightning
blocks Tornadoes
blocks Tsunamis
blocks Volcanoes
blocks Winter Storms & Extreme Cold
blocks Civil or Political Unrest
blocks Malicious Cyber Activity
blocks Hazardous Materials Emergencies
blocks Nuclear, Biological and Chemical (NBC) Weapons
blocks Physical Crime
blocks Terrorism & Armed Attacks
blocks Utility Service Disruption
blocks Dysfunctional Management Practices
blocks Human Error
blocks Technical / Mechanical Failure
blocks Statutory / Regulatory / Contractual Change
blocks Data Quality Degradation / Data Poisoning
blocks Fraud, Corruption and/or Intentional Criminal Conduct
blocks Conflict of Interest (COI) / Undue Influence / Insider Misconduct
blocks Foreign Ownership, Control, or Influence (FOCI)
blocks Hazardous / Degraded Operational Environment
blocks Workforce Shortage / Loss of Critical Skills / Labor Disruption
blocks Infrastructure Failure / Degradation
blocks Harvest Now / Decrypt Later (HNDL)
blocks Cryptographic Compromise / Cryptanalytic Capability Advancement
blocks Unauthorized Access
blocks System / Data Compromise (Technical Vector)
blocks System / Data Compromise (Non-Technical Vector)
blocks Loss of Authorization / Certification / License
blocks Unperformed / Unowned Control Responsibilities
blocks Lack of oversight of internal controls
blocks Inability to Demonstrate Due Diligence / Due Care
blocks Unreliable Assurance / Decision Information
blocks AI Data Confidentiality / Integrity / Provenance Loss
blocks Long-Term Confidentiality Loss from Cryptographic Obsolescence
blocks Loss of Confidentiality
blocks Loss of Data Integrity
blocks Privacy Harm / Unauthorized Processing
blocks Drought & Water Shortage
blocks Earthquakes
blocks Fire & Wildfires
blocks Floods
blocks Hurricanes & Tropical Storms
blocks Landslides & Debris Flow
blocks Pandemic (Disease) Outbreaks
blocks Severe Weather
blocks Space Weather
blocks Thunderstorms & Lightning
blocks Tornadoes
blocks Tsunamis
blocks Volcanoes
blocks Winter Storms & Extreme Cold
blocks Civil or Political Unrest
blocks Malicious Cyber Activity
blocks Hazardous Materials Emergencies
blocks Nuclear, Biological and Chemical (NBC) Weapons
blocks Physical Crime
blocks Terrorism & Armed Attacks
blocks Utility Service Disruption
blocks Dysfunctional Management Practices
blocks Human Error
blocks Technical / Mechanical Failure
blocks Statutory / Regulatory / Contractual Change
blocks Data Quality Degradation / Data Poisoning
blocks Fraud, Corruption and/or Intentional Criminal Conduct
blocks Conflict of Interest (COI) / Undue Influence / Insider Misconduct
blocks Foreign Ownership, Control, or Influence (FOCI)
blocks Hazardous / Degraded Operational Environment
blocks Workforce Shortage / Loss of Critical Skills / Labor Disruption
blocks Infrastructure Failure / Degradation
blocks Harvest Now / Decrypt Later (HNDL)
blocks Cryptographic Compromise / Cryptanalytic Capability Advancement
is blocked by PRI-10 Security of Personal Data (PD) – Assessment Procedure
  • Secure Controls Framework -

    The Secure Controls Framework® (SCF)

    "The SCF is the Common Controls Framework™ (CCF), the world's most comprehensive cybersecurity and data privacy metaframework - it is also free to use. The entire concept is building secure, compliant and resilient capabilities in the most efficient and cost-effective manner possible.

    The SCF is more than just a unified control catalog, since its included content creates a playbook for Governance, Risk & Compliance (GRC) capabilities. Used globally by organizations of every size, the SCF is a robust and scalable solution for security, compliance and resilience controls. As a comprehensive security framework, the SCF maps 1,400+ controls across 200+ laws, regulations, and industry frameworks so you can implement once and comply everywhere.

    Like it or not, cybersecurity is a protracted war on an asymmetric battlefield, where the threats are everywhere and as defenders we have to make the effort to work together to help improve cybersecurity and data privacy practices, since we all suffer when massive data breaches occur or when cyber attacks have physical impacts. Hackers share information on attack methods with other hackers, so why shouldn’t the good guys share information on how to best protect an organization? We decided to take action and make a difference, since we feel it is too important to wait for someone else to fix the problems that exist.

    The SCF is made up of volunteers, mainly specialists within the cybersecurity profession, who focus on GRC and the cybersecurity side of data privacy. These are auditors, engineers, architects, incident responders, consultants and other specialists who live and breathe these topics on a daily basis. The end product is "expert-derived content" that makes up the SCF." https://securecontrolsframework.com/ 

    Terms & Conditions

    The SCF End User License Agreement (EULA) governs the use of the Secure Controls Framework® (SCF) under the Creative Commons Attribution-No Derivatives 4.0 International Public License.