|
+AT 2.2 Tz 1 |
AT 2.2 Tz 1Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Instituts zu erfassen, unabhängig davon, in welcher Organisationseinheit die Risiken verursacht wurden. Grundsätzlich sind zumindest die folgenden Risikoarten als wesentlich einzustufen:
Für die hier als grundsätzlich wesentlich aufgeführten Risikoarten kann eine gesondert dokumentierte Wesentlichkeitsanalyse entfallen. Mit wesentlichen Risiken verbundene Risikokonzentrationen sind zu berücksichtigen. Für Risiken, die als nicht wesentlich eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Als Wesentlichkeitsschwelle in der ökonomischen Perspektive wird ein Schwellenwert von 5 % bezogen auf das Risikodeckungspotenzial als angemessen anerkannt. ErläuterungRisikokonzentrationen Neben Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen, können Risikokonzentrationen sowohl durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart („Intra-Risikokonzentrationen“) als auch durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg (durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten - „Inter-Risikokonzentrationen“) entstehen. Informations- und Kommunikationstechnologierisiken Informations- und Kommunikationstechnologierisiken (IKT-Risiken) sind ein Bestandteil der operationellen Risiken und in die Risikoinventur explizit einzubeziehen. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
|