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+AT 5 Tz 3 |
AT 5 Tz 3Die Organisationsrichtlinien müssen vor allem Folgendes beinhalten:
ErläuterungÜbersicht über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten Die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten aller Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter der unmittelbar der Geschäftsleitung nachgelagerten Führungsebene, einschließlich der Inhaber von Schlüsselfunktionen, sind personenspezifisch in individuellen Erklärungen festzulegen. Das Institut muss regelmäßig überprüfen, ob die Mitarbeiter die übertragenen Aufgaben erfüllen und angemessene Maßnahmen ergreifen, sofern dies nicht der Fall ist. Das Institut muss ferner eine zu den individuellen Erklärungen konsistente Übersicht über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten der vorgenannten Personen sowie über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Aufsichtsorgans erstellen, inkl. einer Darstellung der Berichtslinien und Zuständigkeitsbereiche. Diese Übersicht soll verständlich darstellen, wie die Management- und Governance-Strukturen des Instituts aufgebaut sind und funktionieren. Die individuellen Erklärungen und die Übersicht der Aufgaben sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen Die Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen haben die zentralen Phasen des Lebenszyklus von Auslagerungsvereinbarungen zu umfassen und Definitionen der Grundsätze, Zuständigkeiten und Prozesse zu enthalten. 1. Oversigt
1.1 Referencer1.2 Identificerede krav1.3 Relaterede standarder2. Identificerede krav
3. Relaterede standarder
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