+BTR 4 Operationelle Risiken
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BTR 4 Operationelle Risiken

BTR 4 Operationelle Risiken

1. Oversigt

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Titel Regulering
BTR 4 Tz 1

Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren

Erläuterung

Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten

Die Prozesse zum Management operationeller Risiken müssen auch den Umgang mit Schadensfällen mit Markt- oder Kreditrisikobezug („boundary events“), Beinaheverlusten und zusammenhängenden Ereignissen umfassen.

BTR 4 Tz 2

Wesentliche operationelle Risiken sind mindestens einmal jährlich zu identifizieren und zu bewerten.

BTR 4 Tz 3

Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden.

BTR 4 Tz 4

Die Verfahren zur Beurteilung der operationellen Risiken müssen deren wesentliche Ausprägungen erfassen. Bei der Beurteilung der wesentlichen Ausprägungen sind historische Erkenntnisse (insbesondere Schadensfälle) und potenzielle Ereignisse zu berücksichtigen.

BTR 4 Tz 5

Auf Basis der identifizierten operationellen Risiken ist zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen oder welche Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen sind.

Erläuterung

Risikosteuerungsmaßnahmen

Zu den Risikosteuerungsmaßnahmen zählen z. B. Versicherungen, Ersatzverfahren, Neuausrichtung von Geschäftsaktivitäten und Maßnahmen des Notfallmanagements.

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede standarder

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede standarder

Standarder
Kilde Krav
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