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+WpIG § 1 Anwendungsbereich |
WpIG § 1 AnwendungsbereichDieses Gesetz ist auf Wertpapierinstitute und Datenbereitstellungsdienste mit Sitz oder Tätigkeit im Inland anzuwenden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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