+KAGB - Abschnitt 1 - Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
---+KAGB - Unterabschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
------+KAGB § 293 Allgemeine Vorschriften
------+KAGB § 294 Auf den Vertrieb und den Erwerb von OGAW anwendbare Vorschriften
------+KAGB § 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften
------+KAGB § 295a Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
------+KAGB § 295b Pflichten nach Widerruf des grenzüberschreitenden Vertriebs im Inland
------+KAGB § 296 Vereinbarungen mit Drittstaaten zur OGAW-Konformität
---+KAGB - Unterabschnitt 2 - Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
------+KAGB § 297 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten
------+KAGB § 298 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-OGAW
------+KAGB § 299 Veröffentlichungspflichten und laufende Informationspflichten für EU-AIF und ausländische AIF
------+KAGB § 300 Zusätzliche Informationspflichten bei AIF
------+KAGB § 301 (weggefallen)
------+KAGB § 302 Werbung
------+KAGB § 303 Maßgebliche Sprachfassung
------+KAGB § 304 Kostenvorausbelastung
------+KAGB § 305 Widerrufsrecht
------+KAGB § 306 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen
------+KAGB § 306a Einrichtung beim Vertrieb an Privatanleger
---+KAGB - Unterabschnitt 3 - Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf semiprofessionelle und professionelle Anleger
------+KAGB § 306b Pre-Marketing durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft
------+KAGB § 307 Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung
------+KAGB § 308 Sonstige Informationspflichten

KAGB - Abschnitt 1 - Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

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1. Übersicht

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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