+Artikel 16 (2)
|
Artikel 16 (2)
Bei den Angaben in Anhang XXIV sind die zum Meldestichtag übermittelten Angaben und die Angaben zu den Cashflows des Instituts in den darauffolgenden 30 Kalendertagen zu berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 01.09.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32021R0451
- EULAW_HU -
EULAW_HU
|