+PrüfbV § 32 Länderrisiko

PrüfbV § 32 Länderrisiko

Der Umfang der von dem Institut eingegangenen Länderrisiken insgesamt sowie die Methode zu ihrer Steuerung und Überwachung sind zu beurteilen. Insbesondere ist zu beurteilen, ob die Einschätzung der Länderrisiken auf der Grundlage von geeigneten Analysen erfolgt.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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