+PrüfbV § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen

PrüfbV § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen

Das Volumen und die Verwendung der aufgenommenen Fremdmittel am Geld- und Kapitalmarkt sind darzustellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 2026-05-13 21:55:03 -Doknr: BJNR093000015BJNE005900000
  • DELAW -

    German Law - published at Gesetze im Internet