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+Artikel 109 Behandlung von Verbriefungspositionen |
Artikel 109 Behandlung von VerbriefungspositionenArtikel 109 Behandlung von Verbriefungspositionen Die Institute berechnen den risikogewichteten Positionsbetrag für eine Position, die sie in einer Verbriefung halten, im Einklang mit Kapitel 5. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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