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+Artikel 130 Verbriefungspositionen |
Artikel 130 VerbriefungspositionenArtikel 130 Verbriefungspositionen Risikogewichtete Positionsbeträge für Verbriefungspositionen werden gemäß Kapitel 5 ermittelt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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