+Artikel 262 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA

Artikel 262 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA

Artikel 262

Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-SA

Beim SEC-SA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 261 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:

Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %
p = 0,5

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung