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+Artikel 325ar Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Aktienkursrisikos |
Artikel 325ar Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des AktienkursrisikosArtikel 325ar Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Aktienkursrisikos Der Korrelationsparameter c gilt für die Aggregation von Sensitivitäten zwischen verschiedenen Unterklassen. Für die in Artikel 325ap Tabelle 8 genannten Unterklassen wird er wie folgt festgesetzt:
a)
15 %, wenn beide Unterklassen zu den Unterklassen 1 bis 10 zählen;
b)
0 %, wenn eine der beiden Unterklassen die Unterklasse 11 ist;
c)
75 %, wenn beide Unterklassen zu den Unterklassen 12 bis 13 zählen;
d)
45 % in allen anderen Fällen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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