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+Artikel 512 Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken |
Artikel 512 Risikopositionen aus übertragenen KreditrisikenArtikel 512 Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht über die Anwendung und Wirksamkeit der Bestimmungen des Teils 5 vor dem Hintergrund der Entwicklungen der internationalen Märkte vor. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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