+Artikel 203 Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung

Artikel 203 Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung

Artikel 203

Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung

Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung