|
+Artikel 260 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA |
Artikel 260 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBAArtikel 260 Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA Beim SEC-IRBA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 259 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind: Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|