+ORP.1.A15 Ansprechperson zu Informationssicherheitsfragen (B)
|
ORP.1.A15 Ansprechperson zu Informationssicherheitsfragen (B)
In jeder Institution MUSS es Ansprechpersonen für Sicherheitsfragen geben, die sowohl scheinbar einfache wie auch komplexe oder technische Fragen beantworten können. Die Ansprechpersonen MÜSSEN allen Mitarbeitenden der Institution bekannt sein. Diesbezügliche Informationen MÜSSEN in der Institution für alle verfügbar und leicht zugänglich sein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|