Wenn Institutionen Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen einsetzen, müssen sie diverse gesetzliche Rahmenbedingungen beachten. In einigen Ländern dürfen beispielsweise kryptografische Verfahren nur mit staatlicher Genehmigung eingesetzt werden, sodass der Einsatz von Hard- oder Software mit starken kryptografischen Funktionen erheblich eingeschränkt ist. Das kann dazu führen, dass Empfänger oder Empfängerinnen in solchen Ländern verschlüsselte Datensätze nicht lesen können, da sie die benötigte Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen nicht einsetzen dürfen. Im ungünstigsten Fall würden Empfänger oder Empfängerinnen sich sogar strafbar machen, wenn sie die benötigte Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen ungenehmigt einsetzen würden. Oder diese Situation verleitet die an der Kommunikation beteiligten Personen dazu, die Informationen unverschlüsselt auszutauschen, was wiederum zu einer Vielzahl von Gefährdungen der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der ausgetauschten Informationen führen kann.
Es kann sogar die Situation auftreten, dass die rechtlichen Bestimmungen eines Landes festlegen, dass angemessene Kryptografie einzusetzen ist, während die Bestimmungen eines anderen Landes dies genau verbieten oder eine staatliche Möglichkeit zur Entschlüsselung vorsehen. So können beispielsweise europäische Datenschutzbestimmungen vorschreiben, dass angemessene kryptografische Verfahren eingesetzt werden müssen, um personenbezogene Daten zu schützen. Soll nun aus einem entsprechenden europäischen Land in ein anderes Land kommuniziert werden, in dem der Einsatz von Kryptografie stark reglementiert ist und in dem konkreten Fall nicht genehmigt ist, dann ist eine legale Kommunikation zwischen zwei Personen aus den jeweiligen Ländern nicht möglich.
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