+CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]
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CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]
In Datensicherungen MÜSSEN kryptografische Schlüssel vom IT-Betrieb derart gespeichert oder aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können. Langlebige kryptografische Schlüssel MÜSSEN offline, außerhalb der eingesetzten IT-Systeme, aufbewahrt werden. Bei einer Langzeitspeicherung verschlüsselter Informationen SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob die verwendeten kryptografischen Algorithmen und die Schlüssellängen noch für die jeweiligen Informationen geeignet sind. Der IT-Betrieb MUSS sicherstellen, dass auf verschlüsselt gespeicherte Informationen auch nach längeren Zeiträumen noch zugegriffen werden kann. Verwendete Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen SOLLTE archiviert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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