+CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]

CON.1.A2 Datensicherung beim Einsatz kryptografischer Verfahren (B) [IT-Betrieb]

In Datensicherungen MÜSSEN kryptografische Schlüssel vom IT-Betrieb derart gespeichert oder aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht darauf zugreifen können. Langlebige kryptografische Schlüssel MÜSSEN offline, außerhalb der eingesetzten IT-Systeme, aufbewahrt werden.

Bei einer Langzeitspeicherung verschlüsselter Informationen SOLLTE regelmäßig geprüft werden, ob die verwendeten kryptografischen Algorithmen und die Schlüssellängen noch für die jeweiligen Informationen geeignet sind. Der IT-Betrieb MUSS sicherstellen, dass auf verschlüsselt gespeicherte Informationen auch nach längeren Zeiträumen noch zugegriffen werden kann. Verwendete Hard- oder Software mit kryptografischen Funktionen SOLLTE archiviert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge