+CON.2.A1 Umsetzung Standard-Datenschutzmodell (B)

CON.2.A1 Umsetzung Standard-Datenschutzmodell (B)

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO, BDSG, die Datenschutzgesetze der Bundesländer und gegebenenfalls einschlägige bereichsspezifische Datenschutzregelungen) MÜSSEN eingehalten werden. Wird die SDM-Methodik nicht berücksichtigt, die Maßnahmen also nicht auf der Basis der Gewährleistungsziele systematisiert und mit dem Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM abgeglichen, SOLLTE dies begründet und dokumentiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung