+CON.2.A1 Umsetzung Standard-Datenschutzmodell (B)
|
CON.2.A1 Umsetzung Standard-Datenschutzmodell (B)
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO, BDSG, die Datenschutzgesetze der Bundesländer und gegebenenfalls einschlägige bereichsspezifische Datenschutzregelungen) MÜSSEN eingehalten werden. Wird die SDM-Methodik nicht berücksichtigt, die Maßnahmen also nicht auf der Basis der Gewährleistungsziele systematisiert und mit dem Referenzmaßnahmen-Katalog des SDM abgeglichen, SOLLTE dies begründet und dokumentiert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|