Wenn es keine sicheren Prozesse und Verfahrensweisen für das Löschen und Vernichten von Informationen und Datenträgern gibt oder diese nicht korrekt angewendet werden, ist nicht sichergestellt, dass vertrauliche Informationen sicher gelöscht bzw. vernichtet werden. Damit ist nicht absehbar, wo diese Informationen verbleiben und ob diese für Dritte zugänglich sind. Diese Gefahr ist bei digitalen Datenträgern und IT-Systemen, die ausgesondert werden sollen, besonders hoch, da nicht immer sofort ersichtlich ist, welche (Rest-) Informationen sich auf diesen befinden. Diese Informationen könnten durch unbefugte Dritte ausgelesen werden. Handelt es sich hierbei um besonders schützenswerte Informationen, wie z. B. schützenswerte personenbezogene Daten nach Artikel 9 DSGVO oder Geschäftsgeheimnisse, kann dies hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
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