+CON.6.A14 Vernichten von Datenträgern auf erhöhter Sicherheitsstufe (H)
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CON.6.A14 Vernichten von Datenträgern auf erhöhter Sicherheitsstufe (H)
Die Institution SOLLTE die erforderliche Sicherheitsstufe zur Vernichtung von Datenträgern entsprechend der ISO/IEC 21964-1 anhand des Schutzbedarf der zu vernichtenden Datenträger bestimmen. Die Datenträger SOLLTEN entsprechend der zugewiesenen Sicherheitsstufe nach ISO/IEC 21964-2 vernichtet werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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