Wenn neue Software mit Produktivdaten getestet wird, könnten eventuell nicht befugte Personen hierbei vertrauliche Informationen einsehen, wie besonders schützenswerte personenbezogene Daten.

Wird nicht mit Kopien der Produktivdaten getestet, sondern mit den Originalen (z. B. bei Datenbanksystemen) entstehen noch umfangreichere Gefährdungen:

Diese Umstände werden sehr häufig dadurch verschärft, dass während die Software getestet wird, nicht der Schutz der Testdaten im Vordergrund steht, sondern, ob die Software sich wie gewünscht, bzw. durch die Anforderungen definiert, verhält.