+CON.8.A8 Bereitstellung von Patches, Updates und Änderungen (B) [Entwickelnde]
|
CON.8.A8 Bereitstellung von Patches, Updates und Änderungen (B) [Entwickelnde]
Es MUSS sichergestellt sein, dass sicherheitskritische Patches und Updates für die entwickelte Software zeitnah durch die Entwickelnden bereitgestellt werden. Werden für verwendete externe Bibliotheken sicherheitskritische Updates bereitgestellt, dann MÜSSEN die Entwickelnden ihre Software hierauf anpassen und ihrerseits entsprechende Patches und Updates zur Verfügung stellen. Für die Installations-, Update- oder Patchdateien MÜSSEN vom Entwickelnden Checksummen oder digitale Signaturen bereitgestellt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|