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+CON.8.A20 Überprüfung von externen Komponenten (B) |
CON.8.A20 Überprüfung von externen Komponenten (B)Unbekannte externe Komponenten (bzw. Programm-Bibliotheken), deren Sicherheit nicht durch etablierte und anerkannte Peer-Reviews oder vergleichbares sichergestellt werden kann, MÜSSEN auf Schwachstellen überprüft werden. Alle externen Komponenten MÜSSEN auf potentielle Konflikte überprüft werden. Die Integrität von externen Komponenten MUSS durch Prüfsummen oder kryptographische Zertifikate überprüft werden. Darüber hinaus SOLLTEN keine veralteten Versionen von externen Komponenten in aktuellen Entwicklungsprojekten verwendet werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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