+CON.9.A4 Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit Externen (S) [Zentrale Verwaltung]
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CON.9.A4 Vereinbarungen zum Informationsaustausch mit Externen (S) [Zentrale Verwaltung]
Bei einem regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen Institutionen SOLLTE die Institution die Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch formal vereinbaren. Die Vereinbarung für den Informationsaustausch SOLLTE Angaben zum Schutz aller vertraulichen Informationen enthalten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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